Meinungsfreiheit und Fake News

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„Fake News“, also „Lüge“, sind seit fast zwei Jahren Schlagworte von Politikern, um sich als Opfer von angeblichen Pressekampagnen zu gerieren. Dies ist eine gefährliche Tendenz, die eines der wesentlichsten Freiheitsgrundrechte aller Demokratien, nämlich der Meinungsfreiheit (in Deutschland durch Artikel 5 Abs. 1 GG geschützt) bedroht.

Warum ist das so?

Die Meinungsfreiheit schützt – was nicht verwundert – die Freiheit der Meinung. Die Darstellung falscher Tatsachen ist nicht von der Meinungsfreiheit umfasst. Die Meinungsfreiheit kann in Deutschland nur durch formelle Gesetze eingeschränkt werden. Ein solches Gesetz ist beispielsweise das Strafgesetzbuch, das u.A. die Leugnung des Holocausts unter Strafe stellt. Die wertmäßige Herabsetzung einer anderen Person kann als Beleidigung bestraft werden und so weiter.

Die Presse gibt vielfach Meinungen oder Verdachte bestimmter Tatsachen wieder. Wie sie eine Verdachtsberichterstattung veröffentlichen sollte, ist rechtlich geregelt.

Meinungen sind durch ein Für- und Wider geprägt und sind nicht dem Beweis zugänglich. Tatsachen sind beweisbar.

Wenn nun jemand eine Meinung als „falsche Tatsache“ bezeichnet, oder eine Verdachtsberichterstattung als „falsche Tatsache“ tituliert, versucht dieser die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken. Dies geschieht, weil der Betroffene (oder angeblich Betroffene) unliebsame Meinungen unterbinden möchte.

Dabei handelt es sich nur um in freiheitlichen Demokratien erlaubte Kundgabe von Meinungen oder Verdachtsberichterstattung und nicht um Pressekampagnen. Eine Person, die in der Öffentlichkeit steht, wie beispielsweise Politiker, muss sich mit Meinungen auseinandersetzen können, ohne zu versuchen, unliebsame Meinungen zu unterdrücken.

Wenn solch eine betroffene Person jedoch versucht, Meinungen in falsche Tatsachen umzudeuten, um auf diesem Wege eine gerichtliche Unterlassungsverfügung durchzusetzen, zeigt dies ein äußerst fragwürdiges Verständnis von Demokratie und Freiheitsrechten. Verboten ist dies allerdings natürlich nicht.

Derjenige, der dann von solche einer Unterlassungsverfügung betroffen ist, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden, der ein gesundes Verständnis von Freiheitsgrundrechten hat, damit dieser gegen die Unterlassungsverfügung vorgeht. Denn natürlich sind auch Gerichte fehlbar.

de_DEDeutsch