Wucher – Aktuell

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Wucher ist ein Straftatbestand (§ 291 StGB), der im allgemeinen Verbraucheralltag in Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg im Wesentlichen im Zusammenhang mit Kreditgeschäften und Mietverträgen Anwendung fand.

Aktuell könnte dieser Straftatbestand vor Allem wegen des Mangels an medizinischer Schutzausrüstung einschließlich Atemmasken an Bedeutung gewinnen.

Während der Mangel an Toilettenpapier durch die Presse ging, wird dieses wohl noch nicht zu wucherähnlichen Preisen gehandelt (mehr als 100%iger Preisanstieg). Schutz- und Atemmasken werden jedoch zum Teil mit 1000%igen Preisaufschlägen gehandelt.

Laut 291 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer die Zwangslage eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für eine sonstige Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen. 

Eine Zwangslage, wie sie der Straftatbestand des Wuchers voraussetzt, kann wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Art sein. Wichtig ist, dass durch die Zwangslage die Entscheidungsfreiheit des Opfers beeinträchtigt ist. 

Dies ist aktuell der Fall, wenn es um Atemmasken geht. Es wird allen Menschen geraten, in der Öffentlichkeit Atemmasken zu tragen. Zwar sollen diese nicht unbedingt vor einer Ansteckung schützen, sie sollen aber verhindern, dass jemand, der unwissentlich infiziert ist, andere ansteckt.

Also sehen sich viele Menschen gezwungen, Atemmasken zu erwerben, auch, wenn es kein gesetzliches Verbot gibt, ohne Maske die Wohnung zu verlassen. Die Entscheidungsfreiheit der Menschen ist erheblich eingeschränkt. Sie sind somit bereit, überteuerte „Wucher“- Preise zu zahlen.

Zivilrechtlich ist Wucher in § 138 Abs. 2 BGB geregelt. Ein Wuchergeschäft ist nichtig, mit der Folge, dass das Opfer den überhöhten Preis vom Täter zurückverlangen kann. Der Täter kann vom Opfer wiederum nur den objektiven Wert der Atemmaske erstattet verlangen.

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