DIE DSGVO KANN INTERNE UNTERSUCHUNGEN NICHT VERHINDERN

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Datenschutz rückte in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus als persönliche Daten immer wichtiger wurden und das Bewusstsein, dass diese auch missbraucht werden könnten wuchs. Als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2016 für Mai 2018 angekündigt wurde, entstand Panik-gleiche Hysterie, gefördert von Beratern, die einen Teil des Beratungsmarktes für sich gewinnen wollten. In allen möglichen Foren wurde täglich die Frage “Sind Sie DSGVO-ready?” aufgeworfen. Das Gesetz bestärkte das sicherlich sinnvolle Bewusstsein für den Umfang mit persönlichen Daten. Die DSGVO könnte aber auch als Argument vorgebracht werden, um Unternehmens-interne Untersuchungen zu Fehlverhalten von Mitarbeitern einschließlich möglichen kriminellen Verhaltens, zu unterbinden.

In internen Untersuchungen werden üblicher Weise große Volumina an digitalen Daten im Hinblick auf einen möglichen Verdacht durchsucht. Währen der Untersuchung werden digitale Datenträger mit Hilfe von persönlichen Daten als Suchkriterien analysiert, um Kommunikation oder Dateien der verdächtigen Angestellten zu identifizieren. In wiefern betrifft dies die Rechte der Angestellten unter der DSGVO? Ich war Mitglied eines Teams, das beauftragt war, eine solche Untersuchung durchzuführen. Wir wurden von den Rechtsanwälten der Gegenseite mit dieser Frage konfrontiert. Ein Datenrechts-Spezialist analysierte die Einwände der Gegenseite. Das Ergebnis war erleuchtend.

Der gesamte Artikel auf Englisch weiter unter compliancesosmos.org: https://bit.ly/3aA7rHr

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